Herbert Leuninger

ARCHIV ASYL
1990

30. Januar 1990

EUROPA - FLUCHTBURG ODER FESTUNG?

INHALT


 

EIN MEMOMRANDUM ZUR WELTFLÜCHTLINGSPROBLEMATIK

Der wissenschaftliche Beirat beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit hat 1989 ein "Memorandum zur Weltflüchtlings- problematik" veröffentlicht, das neue und wichtige Aspekte für die politische Behandlung der Flüchtlingsfrage bringt.

Das Memorandum referiert die Expertenthese, daß im Laufe der vergangenen Jahrzehnte ein neuer Typus von Flüchtlingen entstanden ist. Als Flüchtlinge müßten danach auch Menschen betrachtet werden, die fliehen vor einem allgemeinen Klima der Gewalt und Repression, vor lebensbedrohenden Bürgerkriegen, vor der Zerstörung des traditionellen Lebensraumes aufgrund schwerer ökologischer Belastung, oder vor unerträglich gewordenen Lebensbedingungen aufgrund von Überbevölkerung, Armut und Arbeitslosigkeit, die selbst wiederum ihre tieferen Ursachen in fallenden Rohstoffpreisen, nationaler Verschuldung, einer falschen Wirtschaftspolitik und all den anderen bekannten internen und externen Ursachen von Unterentwicklung haben.

Daher sei nicht zu leugnen, daß die in weiten Teilen der Öffentlichkeit gängigen Unterscheidungen zwischen "politischen" Flüchtlingen, "Armutsflüchtlingen", "Umweltflüchtlingen" und "Wirtschaftsflüchtlingen" problematisch sei, zumal gerade die Dialektik von politischer Gewalt und der Mißachtung von Menschenrechten einerseits und ökonomisch-sozialen Problemen andererseits nur allzu bekannt sei.

Im Vergleich zu den verschiedenen Entwicklungsländern ist für den Beirat die Zahl der Flüchtlinge in Europa noch immer minimal und stellt angesichts des Wohlstands Westeuropas weder eine unerträgliche finanzielle Belastung noch eine Herausforderung des bestehenden Asylrechts dar. Trotzdem würden die Einreisemöglichkeiten beschränkt, Ausländer- und Asylgesetze verschärft, das Wort von der "Festung Europa" mache die Runde und füge dem Ansehen Europas schweren Schaden zu.

DAS GRUNDGESETZ

"Politisch Verfolgte genießen Asylrecht", so lautet lapidar Artikel 16, Absatz 2, Satz 2 Grundgesetz und räumt damit dem staatlichen Schutz des Flüchtlings Verfassungsrang ein und zwar im Sinne eines individuellen, gerichtlich einklagbaren Grundrechts. Dies ist nach einhelliger Auffassung eine historische Errungenschaft. Artikel 16 wurde ohne Einschränkung und ohne gesetzlichen Vorbehalt in unsere Verfassung aufgenommen und zwar in den zentralen, jeder tagespolitischen Veränderung enthobenen Grundrechtsteil. Die Eltern des Grundgesetzes haben gerade mit diesem Artikel eine moralische Konsequenz aus der nationalsozialistischen Diktatur ziehen wollen. Es war einerseits eine Art Dank an die Völkergemeinschaft für die Aufnahme hunderttausender Flüchtlinge aus dem Hitlerdeutschland, andererseits die eindeutige und als endgültig verstandene Absage an Diktatur, Diskriminierung, Folter, Verfolgung, Vertreibung und Vernichtung von Menschen in der Bundesrepublik , schließlich auch ein nachhaltiger Protest gegen jedwede Gewaltherrschaft, wo in der Welt sie künftig auch ausgeübt werden sollte. Vielleicht könnte man sogar sagen, die Bundesrepublik habe mit diesem Artikel über alle geltenden Menschenrechtskonventionen hinaus einen neuen Standard gesetzt, indem sie einzelne Menschen nicht nur als Flüchtlinge aufnimmt und schützt, sondern ihre Aufnahme zu einem Recht ausgestaltet, daß mit allen Rechtsweggarantien, die ein heutiger Rechtsstaat seinen Bürgern gewährt, versehen ist.

Es wäre sicher eine der großen internationalen Aufgaben der Bundesrepublik aus ihrer Geschichte heraus in der EG, ja in der Völkergemeinschaft auf ähnliche Regelungen Einfluß zu nehmen. Dies bedeutete einen großen Fortschritt im Jahrhundert des Flüchtlings. Die Bundesrepublik hat auf der Genfer Asylkonferenz 1977 einen derartigen Versuch unternommen, damals vergeblich. Heute denkt sie nicht mehr daran, ähnliches zu unternehmen, im Gegenteil.

Seit einem Jahrzehnt erleben wir den kontinuierlichen Abbau dieses Grundrechts auf Asyl. Der Abbau des Grundgesetzes und die Mißachtung der Menschenwürde setzten bereits in der sozial-liberalen Koalition im Zusammenhang mit steigenden Zahlen von Asylbewerbern ein. Infolge der fortlaufenden Rechtsverschlechterungen sank z.B. die Anerkennungsquote für eritreische Flüchtlinge aus Äthiopien von nahezu 90% im Jahre 1983 auf 10% im Jahre 1987. An der Situation in Äthiopien, wo seit mehr als 27 Jahren Befreiungsbewegungen um die Unabhängigkeit kämpfen, hat sich nichts geändert - das Drama wird der Weltöffentlichkeit erst seit den zwei letzten Jahr bewußt -; nichts geändert hat sich dort, wohl aber hier an der Entscheidungspraxis des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge und der Gerichte.

DIE "HARMONISIERUNG"

Ein Schlaglicht auf die Asylpolitik wirft die 30-MinutenDebatte vom Mai 1987 im Bundestag. Zur Diskussion steht die Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Fragen des Asylrechts vom März des gleichen Jahres. Der Beschluß ist wegweisend. In eindeutiger Weise tritt das Parlament für eine insgesamt großzügigere Haltung der Mitgliedstaaten gegenüber Asylsuchenden ein. in der Kritik an den immer restriktiveren Maßnahmen der EG-Länder kommt die Bundesrepublik besonders schlecht weg. Fortdauernde erzwungene Unterbringung in Sammelunterkünften, längerfristiges Arbeitsverbot, längere Beschränkung der Bewegungsfreiheit seien zu vermeiden, dürften jedoch sechs Monate nicht überschreiten.. Andernfalls verstießen sie gegen die Menschenwürde. Die kritischen Instanzen in der Bundesrepublik fühlen sich von der EG bestärkt. Das Dokument könnte und müßte Grundlage einer neuen, europäischen Asylpolitik sein.

Anders sieht es die CDU. Ihr Debattensprecher kritisiert in ungenierter Form den Beschluß des Europäischen Parlaments. Das Dokument sei ausgesprochen einseitig. Die Kritik an der Bundesrepublik sucht der Sprecher mit der kühnen Behauptung zu entkräften, unter Flüchtlingen dieser Welt sei bekannt, daß sie in keinem anderen Land so gute Bedingungen fänden wie in der Bundesrepublik. Aus diesem nationaldeutschen Glauben heraus wagt es der Abgeordnete, das Europäische Parlament aufzufordern, "das Asylrecht auf dem hohen deutschen Niveau einheitlich zu regeln."

Die SPD unterstellt der CDU, sie wolle das Grundgesetz aushebeln und habe dazu einen wunderbaren Trick ausgedacht: eine Harmonisierung des Asylrechts auf europäischer Ebene; das hieße für die SPD: ein Asylrecht auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner. Der Beschluß aus Brüssel liege im Gegensatz dazu "auf dem höchsten gemeinsamen Niveau". Eine ähnliche Auffassung vertritt di FDP, für die die Entschließung ein wichtiges Dokument ist. Wer zu einer Harmonisierung des europäischen Asylrechts kommen wolle, dürfe und könne daran nicht vorbeigehen.

Für die Grünen sind die Weichen auf der EG-Ebene aber längst gestellt und zwar in einer anderen Richtung, als es das Brüsseler Parlament beschlossen hat. "Harmonisierung des Asylrechts" sei der neue, zynische Begriff für den "Befestigungswall in Europa" gegen Menschen, die vor Verfolgung, Repression und Elend fliehen. Und dieser Befestigungswall solle unüberwindbar gemacht werden.

DAS SCHENGEN-ABKOMMEN

Am 15.12. 1989 sollte der Zusatzvertrag zum Schengener Abkommen betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen vom 14.6.1985 unterschrieben werden. Dieser Vertrag war ziemlich geheim zwischen Frankreich, den Beneluxländern und der Bundesrepublik ausgehandelt worden. Er sollte das Modell für die ganze Europäische Gemeinschaft sein, die auf verschiedenen Ebenen ähnliches wie in Schengen vorbereitet. Schengen ist erst einmal gescheitert, weil man sich nicht schnell genug auf die neueste Entwicklung in der DDR und ihre Auswirkungen auf das Vertragswerk einigen konnte.

Auf dem Hintergrund einer sehr kritischen Erklärung des Europäischen Parlaments vom 23.11.1989 zu Schengen muß man davon ausgehen, daß es sich bei dem Vertragswerk um das erste internationale Abkommen handelt, das gegen Flüchtlinge und ihr Rechte gerichtet ist.

Nach den vorliegenden Informationen verletzt dieses Abkommen die Genfer Flüchtlingskonvention in verschiedener Hinsicht:

  • Es wird dem Flüchtling das Recht genommen, in dem Staat einen Asylantrag zu stellen, wo er angesichts der unter schiedlichen Kriterien der Asylgewährung eine bessere Aussicht für seine Anerkennung sieht.
  • Die Fluggesellschaften werden angewiesen, quasi-Funktionen der Grenzpolizei zu übernehmen und ohne jegliche Kompetenz Flüchtlinge bereits auf dem Abflughafen zu selektieren.
  • Fluggesellschaften, die Flüchtlinge ohne ausreichende Reisedokumente befördern, werden bestraft und sind zum kostenlosen Rücktransport dieser Menschen verpflichtet.
  • Es ist ein Datenaustausch vorgesehen, der Flüchtlinge und ihre Angehörigen und Freunde in der Heimat gefährdet.

Darüberhinaus

  • wird eine Visa-Pflicht für 98 Staaten u.a. Iran, Äthiopien, Somalia und die Volksrepublik China eingeführt;
  • ist eine Gerichtsinstanz zur Überprüfung aller Entscheidungen im Rahmen dieses Vertrages nicht vorgesehen;
  • wird ein Exekutiv-Komitee geschaffen, daß an den Parlamenten vorbei gesetzgeberische Funktionen übernehmen soll.

Die Asylpolitik der Bundesrepublik, der Schengen-Länder und der ganzen EG ist vor allem gegen Flüchtlinge aus den Kriegs- und Krisengebieten gerade der sogenannten Dritten Welt gerichtet. Diese Abwehr hat, um mit der Financial Times vom 29.8.1989 zu sprechen, eine rassistische Komponente. Sobald die Zahlen der Asylbewerber stiegen, gäbe es bei jeder Regierung das Bestreben, die Zugänge zu beschränken und zwar in der Furcht, daß, handelte sie weniger restriktiv als die andern, sie von Asylbewerbern überschwemmt würde. "In the process elementary humanitarian principles sometimes get forgotten." Zu deutsch: Bei diesem Prozeß der Abschottung bleiben die Menschenrechte auf der Strecke.