Herbert Leuninger

ARCHIV ASYL
2000

Könnte die Legehennenhaltung in der EU Maßstab für die Unterbringung von Flüchtlingen sein?

Während es in der EU Richtlinien für die Haltung von Legehennen gibt, fehlen gemeinsame Konzepte für die Unterbringung von Flüchtlingen. Das UN-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) und der Europäische Flüchtlingsrat (ECRE) haben Vorschläge erarbeitet, wie eine EU-Regelung aussehen könnte. Dabei unterscheiden sie zwischen einer Unterbringung während des Asylverfahrens und der nach der Anerkennung bzw. nach der Erteilung eines Bleiberechtes.

In seinem Leitfaden zum Asyl- und Ausländerrecht verweist Hubert Heinhold, Münchener Rechtsanwalt und Vorstandsmitglied von PRO ASYL darauf, daß es für die Hühner- und generell die Tierhaltung gesetzliche Bestimmungen gibt. Sie legten Raum und Umstände fest, die diese Lebewesen zugemutet werden könnten. Vergleichbares fehle für Asylbewerber. Er erinnert daran, daß Flüchtlinge in Turnhallen, feuchten Massenquartieren, ja sogar in Tiefgaragen untergebracht worden seien. Im Main-Taunus-Kreis bei Frankfurt/Main wird sicher nicht vergessen, daß es im Flüchtlingslager Schwalbach Zelte gab, in denen neu angekommene Asylbewerber in Sommermonaten hausen mußten. Schließlich gehört auch die Verfrachtung von Flüchtlingen in enge Kojen von Wohnschiffen zur bundesdeutschen Form menschen(un)würdiger Unterbringung, ganz zu schweigen von der gefängnisartigen Abschließung auf dem Frankfurter Flughafen oder in Abschiebegefängnissen.

Eine Richtlinie zur Legehennenhaltung

Wieviel Respekt wird dagegen z.B. Legehennen auf europäischer Ebene entgegen gebracht. Im März 1998 hat die Kommission der Europäischen Union einen Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung von Mindestanforderungen zum Schutz von Legehennen in verschiedenen Haltungssystemen vorgelegt. Die neue Richtlinie soll nach dem Willen der Kommission die Tierschutzprinzipien des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen beachten, insbesondere das in Art.3 dieses Übereinkommens verankerte Gebot, Tiere nach ihren physiologischen und ethologischen (Art entsprechenden) Bedürfnissen zu ernähren, unterzubringen und zu pflegen.

Im allgemeinen Teil kommt die Kommission zu einigen bemerkenswerten Feststellungen: "Das Befinden läßt sich nicht einfach durch Vergrößerung des Platzangebotes verbessern, vielmehr sind auch gewisse strukturelle Verbesserungen notwendig". So müssen künftig alle Haltungssysteme Legenestern, Sitzstangen und Sandbad ausgerüstet sein. Allerdings können einzelne Mitgliedsstaaten Ausnahmen zulassen.

Die Internationale Gesellschaft für Nutztierhaltung (IGN) sieht indes noch erhebliche Mängel in diesem Richtlinienvorschlag: Auch in den "ausgestalteten Käfigen", würden elementare arteigene Verhaltensweisen der Hühner - wie Gehen, Laufen, Streckbewegungen, Schutzverhalten, insbesondere aber arttypisches Nahrungserwerbsverhalten - unterbunden.

Das Fehlen eines zur Nahrungssuche und -aufnahme geeigneten Erkundungsraumes, der mit Stroh oder einem Strohgemisch eingestreut sein müßte, führe zu Federpicken, einer Verhaltensstereotypie, die mit erheblichen Leiden verbunden sei.

Letztlich werde die vorgeschlagene Richtlinie den rechtsverbindlichen Vorgaben des Europäischen Tierhaltungsübereinkommens nicht gerecht. Danach lehnt die IGN grundsätzlich eine Käfighaltung ab und formuliert, Mindestanforderungen für alternative Haltungssysteme (Boden-, Volieren- und Freilandhaltung).

Es mag grotesk sein, die Kritik und Forderungen der Tierschützer als Folie für eine menschenwürdige und menschengerechte Unterbringung von Flüchtlingen zu lesen. Die Erwähnung der Auseinandersetzung um die artgerechte Tierhaltung in der EU ist aber nicht als Satire gemeint, sondern sollte Vorstellungen, die sich aus den Standards der Menschenrechtskonventionen für die Unterbringung von Flüchtlinge ergeben, umso deutlicher werden lassen. Gleichzeitig sollte aber auch die Bedeutung, die Organisationen der Zivilgesellschaft in einer Entscheidungsfindung auf europäischer Ebene haben, bewußter werden. Grotesk bei diesem Vergleich ist höchstens, daß wir in der EU beachtliche Bemühungen feststellen können, es den Hühnern einigermaßen recht zu machen, Vergleichbares aber für Flüchtlinge noch in weiter Ferne zu sein scheint.

Dabei gibt es Vorarbeiten und Vorschläge für eine entsprechende Richtlinie des Europäischen Rates. Sie stammen einerseits vom Hochkommissariat für Flüchtlinge der Vereinten Nationen (UNHCR) in Genf, andererseits vom Europäischen Flüchtlingsrat (ECRE), dessen Mitglieder von deutscher Seite die großen Wohlfahrtsverbände und PRO ASYL sind. Die Vorschläge unterscheiden zwischen der anfänglichen Aufnahme von Asylbewerbern und der dauerhaften Unterbringung von Flüchtlingen, denen, wenn auch auf unterschiedliche Grundlage, ein Schutzstatus gewährt wurde.

Die anfängliche Aufnahme

In den einzelnen Mitgliedsstaaten der EU gibt es unterschiedliche Formen der Unterbringung. In Belgien, den Niederladen, Luxemburg, Schweden, Dänemark, Finnland und Deutschland werden alle Asylbewerber anfänglich in Aufnahmelagern untergebracht. Von diesen Übergangslagern kommen sie für die Zeit des Asylverfahrens normalerweise in Gemeinschaftsunterkünfte oder Privatwohnungen.

Frankreich, Österreich, Spanien und Großbritannien verfügen über Aufnahmelager, aber nicht in ausreichendem Umfang. Griechenland, Irland, Italien und Portugal weisen nur begrenzte oder überhaupt keine Aufnahmekapazitäten auf. Aufnahmelager werden in den meisten Fällen von regierungsunabhängigen Organisationen und nicht staatlicherseits betrieben, allerdings normalerweise mit staatlichen Zuschüssen. Auch bei staatlichen Einrichtungen sind allerdings normaler- und notwendigerweise freie Organisationen tätig.

Die Praxis Asylbewerber zu verteilen und Sozialhilfe von ihrer Anwesenheit in den zugewiesenen Unterkünften abhängig zu machen, setzt sich immer mehr durch. Wo das System von Gemeinschaftsunterkünften besteht, sind Asylbewerber gehalten dort zu wohnen.

UNHCR (Recommendations) sieht in einer Gemeinschaftsunterkunft gewisse Vorteile für die erste Zeit wo Information und Beratung für Asylbewerber von zentraler Bedeutung sind, und diese dann leichter erreichbar seien. Dies gelte aber nicht für spätere Phasen, wo dieser Bedarf nicht mehr im gleichen Umfang besteht. Vorsichtig formuliert, aber hinlänglich deutlich, hält das Flüchtlingsamt dann eine Unterbringung in Wohnungen für angemessener.

Grundlagen für gemeinsame EU Standards

Grundsätzlich sind für UNHCR alle Staaten im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Einhaltung der Menschenrechte gegenüber jedem, der sich lauf ihrem Hoheitsgebiet befindet, verantwortlich. Weltweit oder regional geltendes Menschenrecht ebenso wie einschlägige Standards für den Flüchtlingsschutz sind daher die Grundlage für die Versorgung von Flüchtlingen mit Wohnraum.

Im Grundsatzteil des UNHCR-Dokumentes wird auf einen Kerngehalt der Menschenrechte verwiesen, die für jeden Menschen in allen Situationen gelten. Dazu zählt nach der Allgemeinen Menschenrechtserklärung der "Anspruch auf eine Lebenshaltung, die seine und seiner Familie Gesundheit und Wohlbefinden einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztlicher Betreuung und der notwendigen Leistungen der sozialen Fürsorge gewährleistet" (Art. 25).

Noch spezieller erlaube es der "Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte", die Rahmenbedingungen für eine angemessener Unterbringung, eine Verpflichtung für den Staat, soweit Asylbewerber selbst dazu nicht in der Lage seien.

Ähnliche Verpflichtungen sind auch in der "Europäischen Menschenrechtskonvention" und im "Amsterdamer Vertrag" enthalten, wobei es vor allem um die Vermeidung einer inhumanen und entwürdigenden Behandlung, um das Recht auf Freiheit, Respektierung der Privatsphäre, des Familienlebens und eines wirksamen Gesundheitsschutzes gehe.

UNHCR kommt es sehr darauf an, daß die Versorgung mit ausreichendem Wohnraum als Teil eines Konzeptes gesehen wird, durch das das Wohlergehen der Flüchtlinge und ihrer Familien gesichert wird, wobei die einzelnen hier nicht aufgeführten Empfehlungen vielleicht noch detaillierter sein müßten

ECRE – Forderungen für Gemeinschaftsunterkünfte

Hier geht der Europäische Flüchtlingsrat stärker ins Einzelne. Allerdings fordert er nicht, wie es die Internationale Gesellschaft für Nutztierhaltung mit der Forderung nach Aufgabe jeder Käfighaltung tut, die Unterlassung von Lagerunterbringung. Ähnlich wie UNHCR sieht der Flüchtlingsrat in o f f e n e n Gemeinschaftsunterkünften für die ersten Monate nach der Ankunft eher Vorteile, insofern Orientierungshilfen und Beratung leichter möglich seien. Die Aufenthaltsdauer sollte aber 6 Monate nicht überschreiten. Das müßte auch für Asylbewerber gelten, deren Asylantrag abgelehnt wurde. Eine Ausnahme wird nur für den Fall zugestanden, daß es absolut unmöglich ist, alle Flüchtlinge in einzelnen Wohnungen unterzubringen.

Der Flüchtlingsrat verlangt für Gemeinschaftsunterkünfte die Einhaltung u.a. folgender Bedingungen:

  • Die Bewohner sollten so weit wie möglich eigenverantwortlich handeln könne und über ein Gremium an den Entscheidungen über den Ablauf des Lagerlebens beteiligt sein.
  • Es sollten Aktivitäten (Freizeit, Ausbildung etc.) vorgesehen werden, die sich an den selbst formulierten Bedürfnissen orientieren;
  • In jeder Sammelunterkunft sollte qualifiziertes Personal für eine gute Kommunikation mit den Bewohnern und ihre Versorgung mit Informationen vorhanden sein;
  • Die persönliche Sicherheit aller Bewohner sollte zu jeder Zeit gewährleistet sein;
  • Die Freizügigkeit sollte nicht unnötig eingeschränkt werden;
  • Die Privatsphäre (Briefe, Anrufe, Wohnräume) sollte unbedingt respektiert werden.
  • In der Sammelunterkunft sollten alle Asylbewerber gleich behandelt werden;
  • Für Personen mit besonderen Bedürfnissen (z.B. Kinder, ledige Frauen, ältere Menschen sowie physisch oder psychisch Behinderte) sollten besondere Vorkehrungen getroffen werden;
  • Das familiäre Zusammenleben, auch in Großfamilien, sollte ermöglicht werden;
  • Asylbewerbern sollten ein Leben gemäß den Vorschriften ihrer Religion oder ihres Glaubens führen können;
  • Auf Wunsch sollte die Gelegenheit gegeben werden, das Essen gemäß den kulturellen oder religiösen Gewohnheiten zuzubereiten;
  • Die Möglichkeit zur Anrufung eines Ombudsmans für Beschwerden und Streitigkeiten muß geschaffen werden.

ECRE-Forderungen für Flüchtlinge, die einen Schutzstatus erhalten haben

Bezogen sich die o.g. Forderungen auf Asylbewerber, die einen Asylantrag gestellt haben und ein Verfahren durchlaufen, gibt es eigene Forderungen für Asylbewerber, die als Flüchtlinge anerkannt wurden oder auf andere Weise einen Schutzstatus erhalten haben, der mit einem Aufenthaltsrecht verbunden ist.

  • Wenn es darum geht, Flüchtlingen, die internationalen Schutzes bedürfen unabhängig von ihrer Rechtsstellung das Menschenrecht auf Wohnung zu garantieren, ist die freie Wahl des Wohnsitzes eine erste Voraussetzung. Sie sollten dabei unterstützt werden, dort zu wohnen, wo sie leichten Zugang zu Dienstleistungen haben, eine Beschäftigung finden und von ihrer Landsmannschaft Unterstützung erhalten. Entsprechende Regelungen müßten Vorrang vor einer obligatorischen Verteilung in der Fläche haben.
  • Wo Sozialwohnungen nach einem zentralen Verteilungssystem vergeben werden, sollten etwaige familiäre und sonstige Bindungen berücksichtigt werden, wie auch die Chancen auf eine Beschäftigung, vorhandene Schul- und Ausbildungsmöglichkeiten und die Verfügbarkeit von Integrationseinrichtungen. Die Flüchtlinge sollten in jedem Fall an Entscheidungen, die ihr Leben betreffen, beteiligt werden
  • Um Flüchtlingen die Wahl des Wohnsitzes zu erleichtern, müssten folgende Voraussetzungen gegeben sein: Zugang zu Informationen über die Wohnmöglichkeiten in den einzelnen Regionen, finanzielle Unterstützung in Form von Einkommenshilfen und Wohngeld sowie ein uneingeschränktes Recht auf Aufnahme einer Erwerbstätigkeit.
  • Direkte und indirekte Diskriminierungen auf dem Wohnungsmarkt müssten bekämpft werden. Dazu wären Antidiskriminierungsgesetze zu erlassen .
  • Die Behörden, Dienstleistungseinrichtungen und breite Öffentlichkeit sollten über die Anwesenheit und die Bedürfnisse von Flüchtlingen, die in ihrem Einzugsbereich wohnen, informiert werden. Entsprechende Sensibilisierungskampagnen sollten auf die Förderung des Verständnisses der Öffentlichkeit und auf den Aufbau von guten Beziehungen zwischen Flüchtlingen und einheimischer Bevölkerung abstellen.

Ausblick

Die Auseinandersetzung um die artgerechte Haltung Eier legender Hühner zeigt, wie sehr Harmonisierungsprozesse in der EU davon geprägt sind, daß es eine Lobby für Tiere gibt, die die Entscheidungsfindung beeinflußt. Selbst nach Ratsbeschlüssen hört sie nicht auf, die ethischen und rechtlichen Grundlagen, auf denen die Gemeinschaft aufruht, zur Kritik des Erreichten heran zu ziehen und Verbesserungen zu fordern. Dies ist ein Beispiel für Einflußnahmen, die auch im Asylbereich notwendig sind,.

Ob es bei der Harmonisierung der Asylpolitik in der EU zu gemeinsamen Vorstellungen über die menschenwürdige Unterbringung von Flüchtlingen kommt, ist noch nicht abzusehen. Vorarbeiten des Hochkommissariates der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) und des Europäischen Flüchtlingsrates (ECRE) weisen einen Weg.

Dies setzt allerdings voraus, daß die Flüchtlingspolitik der EU aus dem Abschreckungs- und Abschottungsrahmenrahmen genommen wird, dessen oberstes Ziel es ist, die Zahl der Flüchtlinge und der Menschen, denen nach bestimmten Verfahren Schutz gewährt wird, möglichst niedrig zu halten. Gerade eine Abschreckung, wie sie vor allem in der Bundesrepublik Politik, Gesetze und Maßnahmen durchdrungen hat, ist im Ansatz menschenunwürdig. Sie steht damit im Widerspruch zu einer menschengerechten Politik. Es bedarf also allseits einer neuen Sicht der humanitären Pflicht Europas, Flüchtlinge nicht nur notgedrungen und in geringer Zahl aufzunehmen, sondern ihnen wirklich Raum zu gewähren, die der persönlichen Entfaltung ihrer und ihrer Kinder förderlich ist. Raum gewähren, heißt dabei nicht zuletzt für ein angemessenes Wohnen zu sorgen.

Der Einsatz gerade für die Besserstellung der Legehennenhaltung zeigt, daß hierzu die Bürgergesellschaft und der politische Einsatz von regierungsunabhängigen Organisationen und Vereinen in Europa unerläßlich ist,.