Herbert Leuninger

ARCHIV KIRCHE
1971

28. März 1971
DER SONNTAG
Kirchenzeitung für das Bistum Limburg

Diözesanversammlung tagte
Stellungnahme zum Laisierungsdekret

(Artikel auszugsweise)

LIMBURG. Die Diözesanversammlung (DV) des Bistums Limburg hat in ihrer Sitzung am Samstag, 20. März, nach eingehender Diskussion zu den neuen Regelungen für die Laisierung von Priestern, die von Rom als Geheimerlaß allen Bischöfen und Ordensoberen zugegangen war, wie folgt Stellung genommen:

  1. " Die DV bedauert, daß eine so wichtige Frage wie das Problem der Laisierung von Priestern in einem Geheimerlaß geregelt wird. Alle wesentlichen, das Gemeindeleben betreffenden Erlasse, sollen grundsätzlich veröffentlicht werden.
  2. Wichtiges Anliegen des von der DV vertretenen Kirchenvolkes ist es, daß den aus dem Amt ausscheidenden Priestern Verständnis entgegengebracht, Hilfe zuteil und ihnen gegenüber jede Diskriminierung vermieden wird.
  3. Die DV beauftragt ihr Präsidium, beim Bischof zu erwirken, daß die in der Diözese Limburg geübte Praxis anläßlich der Laisierung von Priestern in vollem Umfang aufrecht erhalten wird."

Um alle Mitglieder der Diözesanversammlung eingehend zu informieren, wurde das umstrittene Dokument, das zunächst durch eine Indiskretion in Holland an die Öffentlichkeit gelangt und dann in Rom veröffentlicht worden war, im Wortlaut verlesen. Bezirksvikar Herbert Leuninger, der den Initiativantrag eingebracht hatte, forderte „eine faire und offene Auseinandersetzung mit dem römischen Stil". Um diesen Stil kreiste die ernsthaft geführte Diskussion in erster Linie. Die Mitglieder der Diözesanversammlung brachten mehrfach ihre Ablehnung solcher Verfahrensweise zum Ausdruck, wie sie von der römischen Kurie praktiziert wird. Verurteilt wurde vor allem der Punkt des neuen Dekretes, in dem den Bischöfen die Möglichkeit eingeräumt wird, ohne oder gegen den Willen eines Priesters auf dem Verwaltungsweg in Rom eine Laisierung zu beantragen.

Gegen eine allzu pauschale Verurteilung des neuen Dekretes gaben einige Versammlungsteilnehmer aber auch zu bedenken, daß dieses Dekret ja nicht auf deutsche Verhältnisse allein zugeschnitten sei, sondern für die ganze Kirche Gültigkeit habe. Außerdem war man der Meinung, in der Formulierung der Stellungnahme den Begriff „Rom" nicht zu verwenden, da „Rom" heute vielfach mit „der Papst" gleichgesetzt werde. Man wolle aber die römische Verwaltung und ihren „Stil" und nicht den Papst kritisieren. Die endgültige Formulierung der Stellungnahme war von der Versammlung lange und ernsthaft diskutiert worden, um allen Meinungen gerecht zu werden. Der Text der Stellungnahme konnte dann einstimmig verabschiedet werden.

(Der weitere Artikel berichtet über ein Wohnbauprojekt für Gastarbeiter, das auf Initiative der Diözesanversammlung vom Bistum mit 500.000 DM bezuschußt wird.)