Herbert Leuninger

ARCHIV KIRCHE
1988

(Entwurf)
Das christliche Bild vom Fremden

Am 15. November 1988 wurde ein von den Weihbischöfen Wilhelm Wöste und Dr. Klaus Dick unterzeichnetes Dokument "Das christliche Bild vom Fremden - Kirchliches Wort zur Diskussion um das Ausländerrecht" im Pressedienst der Deutschen Bischofskonferenz veröffentlicht.

Grundlage war ein Entwurf, den H. Leuninger als Mitglied des "Arbeitskreises Reform des Ausländerrechts" beim Katholischen Büro Bonn (Verbindungsstelle der Deutschen Bischofskonferenz zur Bundesregierung)- für die Sitzung vom 17. 5.1988 erstellt hatte.
HIntergrund


INHALT

1. Zur Lehre der Kirche

1.1 Die Würde des Menschen

1.2 Die Einheit der Menschheit

2. Einschätzungen und Forderungen für die Bundesrepublik

2.1 Zur Aufgabe der Kirche

2.2 Ein Konzept der Partnerschaft

2.3 Im Vordergrund die Familie

2.4&xnbsp;Flüchtlinge

Die Diskussion um ein neues Ausländer- und Asylgesetz stellt die Frage nach dem christlichen Menschenbild und seiner Bedeutung für die Politik. Gerade beim Fremden bzw. "Ausländer", sei er Arbeitnehmer oder Flüchtling, wird deutlich, was der Christ und ein Politiker, der sich an der christlichen Wertordnung orientiert, vom Menschen hält.

An dieser Diskussion muss sich die Kirche beteiligen. "Kraft ihres Auftrags aus dem Evangelium fühlt sich die Kirche an die Seite der Armen gerufen, um die Berechtigung ihrer Forderungen zu ermitteln und zu deren Erfüllung beizutragen, ohne den Blick für das Wohl der einzelnen Gruppen im Rahmen des Gemeinwohls alles verlieren.

(Enzyklika "Die soziale Sorge der Kirche",Nr.39)

Dies soll dadurch geschehen, dass wichtige Grundsätze der kirchlichen Lehre, die die grenzüberschreitenden Wanderungen betreffen, herausgestellt und unter Beziehung früherer kirchlicher Stellungnahmen auf die Bundesrepublik angewendet werden.

1. Zur Lehre der Kirche

1.1 Die Würde des Menschen

Die Menschen aller Rassen und Völker sind Kinder Gottes und durch Christus erlöst. Trotz ihrer Verschiedenheit nach Hautfarbe und Volkstum sind sie durch dieselbe Menschennatur miteinander verbunden. Sie bilden - unabhängig von Vereinbarung und Zustimmung - in geistig-sittlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht eine ursprüngliche, vorgegebene Einheit.

(Deutsche Bischofskonferenz "Unsere Verantwortung für die Flüchtlinge ", 25.9.1986, 1 . )

Jeder Mensch wird von Gott geliebt. Niemand ist von seiner Liebe ausgeschlossen. Das ist das Grundprinzip der universalen Rettung, auf dem ja die missionarische Sorge der Kirche basiert und das auch am Anfang der modernen Bemühungen steht, die nach der Einheit der ganzen Menschheitsfamilie suchen; durch dieses Grundprinzip fallen alle Diskriminierungen; es schafft die Gleichheit unter den Völkern und gebietet die Achtung der menschlichen Person, wie auch die Umstände sein mögen. Jeder Mensch muss geliebt, geachtet, verteidigt und beschützt werden, eben wegen seiner Beziehung zu Christus und zu Gott. Wird diese Beziehung nicht beachtet - oder verneint, wird es immer leicht sein, scheinbar gerechtfertigte Gründe zu finden, um Diskriminierung, Ausstoßung und Verfolgung der Menschen zu vertreten.

(Botschaft Johannes Pauls Il. zum Welttag der Migranten 1987, Nr.2)

1.2 Die Einheit der Menschheit

Eine Nation, die mehr oder weniger bewusst der Versuchung nachgäbe, sich in sich selbst zu verschließen und der Verantwortung nicht nach zu kommen, die sich aus ihrer Überlegenheit im Verbund der Nationen ergibt, würde in schwerwiegender Weise ihre eindeutige ethische Pflicht verletzen.

(Enzyklika "Die soziale Sorge der Kirche", Nr. 38)

Die geforderte Solidarität ist nicht ein Gefühl vagen Mitleids oder oberflächlicher Rührung wegen der Leiden so vieler Menschen nah oder fern. Im Gegenteil, sie ist die feste Entschlossenheit, sich für das "Gemeinwohl" einzusetzen, das heißt für das Wohl aller und eines jeden, weil wir für alle verantwortlich sind.

(Enzyklika "Die soziale Sorge der Kirche",Nr.38)

Die reichen Länder (und dazu zählt die Bundesrepublik als eines der wirtschaftlich stärksten) dürfen das Migrationsproblem nicht ignorieren und noch weniger dürfen sie ihre Grenzen schließen, die Gesetze straffen, besonders wenn der Unterschied zwischen den reichen und armen Ländern, durch den ja die Migration hervorgerufen wird, immer größer wird. Sie sollten sich hingegen zu einer Überlegung zwingen und nach strengeren Kriterien für eine gerechte Verteilung suchen, die auf Weltebene angewandt werden sollten, um so den Weltfrieden zu sichern.

(Botschaft Johannes Pauls II. zum Welttag der Migration 1987, Nr.3)

Die Migrationen stellen heute ein Zusammentreffen der Völker dar. Durch sie können Vorurteile abgebaut werden, und Verständnis und Brüderlichkeit mit Blick auf die Einheit der Menschheitsfamilie reifen. Im Hinblick darauf sind die Migrationen der vorgerückte Punkt auf dem Weg der Völker hin zur universalen Brüderlichkeit. Die Kirche, die in ihrer Gemeinschaftsstruktur alle Kulturen aufnimmt, ohne sich mit einer zu identifizieren (vgl. hierzu: Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute, Nr.42 u.58) , stellt .sich als wirksames Zeichen in die in der Welt bestehenden Vereinigungsbestrebungen.

(Botschaft Johannes Pauls II. zum Welttag der Migranten 1987, Nr. 6)

Durch die Migrationen ist die Gesellschaft ein Schmelztiegel der Rassen, der Religionen und Kulturen geworden, durch den man die neue, dem Menschen gerechte Welt erwartet, die auf Wahrheit und Gerechtigkeit gründet.

(Botschaft Johannes Pauls Il. zum Welttag der Migran ten 1987, Nr. 3)

Wer in der Öffentlichkeit das Gefühl der Verbrüderung unter den Menschen verbreitet, das keine Grenzen kennt, bereitet bessere Tage für die Menschheit vor. Wer dazu beiträgt, in jedem Menschen, ungeachtet seiner körperlichen, ethnischen und rassischen Merkmale ein der eigenen Natur gleiches Wesen zu entdecken, verwandelt die Erde... in einen Ort menschenwürdiger Zusammenarbeit.

( Ansprache Johannes Pauls II. an die Päpstliche Kommission "Menschen unterwegs" am 26.11.1987, Nr.3)

2. Einschätzungen und Forderungen für die Bundesrepublik

2.1 Zur Aufgabe der Kirche

Die Kirche in der Bundesrepublik sorgt sich nicht nur um die rund 2 Millionen Katholiken unter den bei uns lebenden Ausländern. Sie weiß sich kraft ihres Öffentlichkeitsauftrags mitverantwortlich für alle Ausländer, die hier wohnen.

(Stellungnahme der Deutschen Bischofskonferenz (ZdK) zur Ausländerfrage vom 22.11.1984, S. 4)

Die Kirche tritt dabei vor allem dafür ein, dass Menschen nicht zum Objekt staatlicher Planung gemacht werden, und dass das Ausländerproblem zukünftig nicht mehr vornehmlich aus der Interessenlage der Bundesrepublik Deutschland und der Regierungen der Heimatländer behandelt wird.

(Stellungnahme der Gemeinsamen Konferenz zur Integration ausländischer Arbeitnehmer und ihrer Familien im kirchlichen und gesellschaftlichen Bereich vom 27.6.1979, S.16)

Wir fühlen uns als Kirche verpflichtet, für die Menschenwürde aller einzutreten, und nach dem Grundsatz christlicher Nächstenliebe gilt es, hier gerade der individuellen Situation gerecht zu werden. Wir sind deshalb sehr daran interessiert, dass in der Gesetzgebung Möglichkeiten der Einzelfallentscheidung vorgesehen werden. Den Gerichten bliebe dadurch der besonders in Härtefällen wichtige Ermessensspielraum erhalten.

(Interview des Beauftragten der Deutschen Bischofskonferenz für die Seelsorge an Ausländern, (Weihbischof Dr. Klaus Dick vom 5.2.1988)

Es ist das Anliegen der Kirche, dass bei allen gesetzlichen Regelungen die Menschenwürde und ihre konkrete Verwirklichung allen Menschen gegenüber, die in unserem Land sind oder in unser Land kommen, gewahrt wird. Dazu gehört vor allem der besondere Schutz von Ehe und Familie, den ja auch das Grundgesetz als Verfassungsgebot aufstellt.

(Weihbischof Dr. Klaus Dick)

2.2 Ein Konzept der Partnerschaft

Die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer ist ein Problem aller westeuropäischen Industriestaaten. In keinem dieser Länder ist die Situation der Ausländer und ihrer Familien befriedigend gelöst. Es fehlt ein Konzept der europäischen Wanderungsbewegung.

(Stellungnahme der Gemeinsamen Konferenz zur Integration ausländischer Arbeitnehmer und ihrer Familien im kirchlichen und gesellschaftlichen Bereich vom 27.6.1979, S..3)

Es muss ein Gesamtkonzept entwickelt werden, das primär an die Lebensbedingungen ausländischer Familien in unserem Land anknüpft und ihnen ein Höchstmaß an Rechtssicherheit, ein größtmögliches Maß an eigener Entscheidungsfreiheit und Mitwirkung, volle Gleichheit der Chancen und der sozialen Sicherung, kulturelle und religiös - kirchliche Eigenständigkeit gewährleistet (vgl. Gemeinsame Synode). Darum sind anzustreben: Eingliederung in die deutsche Gesellschaft und Zuerkennung aller Rechte, die von der Verfassung nicht ausdrücklich deutschen Staatsbürgern vorbehalten sind und Wahrung ihrer Identität.

(Gemeinsame Konferenz S..9)

Entscheidend ist, dass eine positive Einstellung zum Aufenthalt der Ausländer in unserer Bevölkerung entwickelt wird.

(Gemeinsame Konferenz S.10)

Im Blick auf gewisse nationale und innenpolitische Argumente, die in der Ausländerpolitik vorgebracht werden, erhebt sich die Frage, ob diese Aussagen außenpolitisch und wirtschaftlich der Bundesrepublik nicht mehr schaden als nützen. Die Liebe zum deutschen Volk und zur deutschen Kultur kann nur durch das Aufeinanderzugehen, nicht durch Abgrenzung von den Ausländern gefördert werden,

(Erklärung des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Joseph Höffner vom 23.6.1982, I,3.)

Alle sollten von der Möglichkeit gegenseitiger kultureller Bereicherung Gebrauch machen, die uns die Anwesenheit von Familien aus anderen Völkern und Kulturen bietet.

(Stellungnahme der Deutschen Bischofskonferenz (ZdK) zur Ausländerfrage vom 22.11.1984, S.4)

Dieses Gesamtkonzept der Partnerschaft muss sich am Gemeinwohl aller Bewohner unseres Landes ausweisen.

(Stellungnahme der Gemeinsamen Konferenz zur Integration ausländischer Arbeitnehmer und ihrer Familien im kirchlichen und gesellschaftlichen Bereich vom 27.6.1979, S .8f)

Schwerpunkte für die Verwirklichung der gesellschaftlichen Integration müssen sein:

  • Beseitigung der Rechtsunsicherheit,
  • Zuerkennung des Rechts der Ausländer auf das Zusammenleben in der Familie,
  • Chancengerechtigkeit für die zweite und dritte Generation,
  • Überwindung der Kluft zwischen der deutschen und der ausländischen Bevölkerung.

(Gemeinsame Konferenz,S.16)

Die Belange der deutschen Wirtschaft und des Arbeitsmarktes dürfen keineswegs alleiniger Maßstab für die Ausländerpolitik sein dürfen. Das Ausländerproblem ist ein Teil der Neuen Sozialen Frage. Es muss umfassender angegangen und im Zusammenhang der auf uns zukommenden sozialpolitischen Probleme wie der Bevölkerungsentwicklung, der sozialen Sicherung und der Familienpolitik mitbedacht werden.

(Gemeinsame Konferenz, S. 8f)

Wie Gerichtsentscheidungen gezeigt haben, bestehen Widersprüche zwischen Grundwertvorstellungen unserer Verfassung und den ausländerrechtlichen Bestimmungen sowie dem Verhalten der Ausländerbehörden. Solche Konflikte zeigen sich insbesondere bei Familienfragen, im Falle der Arbeitslosigkeit, beim Antrag auf Sozialhilfe, bei Sozialversicherungsfragen und der Geltendmachung von Ansprüchen aus der Sozialen Rentenversicherung.

(Gemeinsame Konferenz,S.16f)

2.3 Im Vordergrund die Familie

Die Bischofskonferenz hat in den letzten Jahren zur Lage der bei uns lebenden Ausländer in verschiedener Form Stellung genommen. Alle diese Äußerungen weisen eine klare Linie auf, die bei ausdrücklicher Anerkennung berechtigter nationaler Interessen die Rechte der ausländischen Familien auf Eigenverantwortung und auf Zusammenleben betont.

(Stellungnahme der Deutschen Bischofskonferenz (ZdK) zur Ausländerfrage vom 22.11.1984, S.4)

Die Familienzusammenführung sollte im Ausländerrecht geschlossen neu geregelt werden. Ehepartnern, Kindern und in Härtefällen sonstigen Angehörigen muss das Recht auf Zuzug eingeräumt werden.

( Bischofskonferenz 1984, S.1)

Die Bischofskonferenz stimmte auch mit großen Teilen der politischen Kräfte überein, wenn diese z.B. aus humanitären Gründen die Erschwerung des Familiennachzugs als Steuerungselement ablehnten.

(Bischofskonferenz 1984, S.2)

Die Deutsche Bischofskonferenz bekräftigt ihre bisher eingenommene Haltung. Sie weiß sich in ihrer prinzipiellen Haltung in der Einheit mit dem Papst, der gesamten Kirche und den Europäischen Bischofskonferenzen.

(Bischofskonferenz 1984, S.2)

Ehegatten haben das Recht zusammenzuleben. Dies gilt auch für die ausländischen Arbeitnehmer. Es widerspricht diesem Recht, wenn neu verheirateten Ehegatten der Nachzug aus dem Heimatland erst nach einem oder drei Jahren gestattet wird. Eltern haben das Recht, ihre Kinder zu erziehen, und Kinder haben einen Anspruch, in der Familie ihrer Eltern zu leben. Das gilt nicht nur für die Kinder unter sechs Jahren, sondern auch für heranwachsende Kinder. Diese Rechte dürfen aus ideologischen, wirtschaftlichen oder politischen Gründen nicht eingeschränkt werden.

(Erklärung des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Joseph Höffner vom 23.6.1982,I)

Wir werden unsere Aufmerksamkeit besonders darauf richten, dass beim Ausländerrecht nicht durch alle möglichen Sonderregelungen einige wenige Gruppen von der Härte einzelner Maßnahmen besonders schwer getroffen werden.

(Interview des Beauftragten der Deutschen Bischofskonferenz für die Seelsorge an Ausländern, Weihbischof Dr. Klaus Dick vom 5.2.1988)

EG-Bürger haben zahlreiche Niederlassungsrechte, über die andere europäische Ausländer nicht verfügen, seien es etwa die Jugoslawen oder auch die Türken. Wir fühlen uns als Kirche verpflichtet, für die Menschenwürde aller einzutreten.

(Weihbischof Dr. Klaus Dick)

Die Familien müssen durch gesetzliche Regelungen die Möglichkeit erhalten, auch über mehrere Generationen hin zu planen ohne die Befürchtung, dass sich vielleicht in fünf Jahren willkürlich die rechtliche Grundlage ändert. Für uns ist keine Ausländerpolitik akzeptabel, die gegen die Familien läuft.

(Weihbischof Dr. Klaus Dick)

2.4&xnbsp;&xnbsp;&xnbsp; Flüchtlinge

Das Grundrecht auf Leben gilt gerade auch für die verfolgten Menschen. Es ist Pflicht des Staates, den Asylbewerbern und Flüchtlingen zu helfen. Der Anstieg der Zahl der Flüchtlinge zeigt dass die Probleme in kommunistisch regierten Staaten und in Ländern der Dritten Welt nicht vor unserer Tür Halt machen. Unser Schicksal ist mit dem der Menschen in den anderen Ländern verknüpft. Die menschenwürdige Aufnahme der Flüchtlinge muss staatlicherseits sichergestellt werden.

(Deutsche Bischofskonferenz "Unsere Verantwortung für die Flüchtlinge ", 25. 9.1986, S. 2)

Es widerspricht dem christlichen Menschenbild, Asylsuchende mit Maßnahmen zu belegen, die in ihrer Gesamtheit die Würde des Menschen mißachten, nur um dadurch andere Flüchtlinge von der Flucht abhalten zu wollen. Das Konzept einer Abschreckung von Asylsuchenden durch restriktive Maßnahmen ist angesichts der Lage von Fluchtwilligen sozial nicht verantwortbar.

(Erklärung des Zentralrates des Deutschen Caritasverbandes zur Asylgewährung in der Bundesrepublik Deutschland vom 15.10, 1986)

Das Arbeitsverbot über lange Zeit und eine Unterbringung in großen Sammelunterkünften sind Nährboden für psychische Erkrankung, Abbau der Persönlichkeit und für sozialwidriges Verhalten. Beide Regelungen belasten im hohen Maße nicht nur die Asylsuchenden selbst, sondern auch die deutsche Bevölkerung und tragen wesentlich zur Ablehnung der Flüchtlinge bei. Es ist deshalb dringend erforderlich, die Bereiche Arbeit und Wohnen durch den Wegfall spezieller Auflagen für Asylsuchende zu normalisieren.

(Zentralrat)

Im Blick auf die Novellierung des Ausländergesetzes ist die Feststellung notwendig, dass keineswegs - wie öffentlich häufig behauptet - immer mehr Ausländer aus wirtschaftlichen Gründen ein Asylverfahren betreiben. Zwar spielen ökonomische Notsituationen immer wieder eine Rolle, zumal sie oft Hintergrund oder Auswirkung politischer und kriegerischer Konflikte in den Fluchtländern sind. Doch wird eine Asylpolitik, die davon ausgeht, die Mehrheit der Asylbegehren sei eine Fortsetzung der Arbeitsmigration mit anderen Mitteln, den wirklichen Ursachen der Fluchtbewegungen und der Existenzbedrohung der Flüchtlinge nicht gerecht.

(Stellungnahme des Rates der EKD "Gesichtspunkte zur Novellierung des Ausländerrechts" vom 23.4.1988, S.6)

In den letzten Jahren ist durch eine restriktive Asylpolitik und -rechtsprechung die Zahl von Flüchtlingen, die nicht als asylberechtigt anerkannt sind, aber aus rechtlichen, humanitären oder politischen Gründen auch nicht abgeschoben werden, immer größer geworden. Soweit deren Aufenthalt ausländerrechtlich zu ordnen ist, sollten Regelungen gefunden werden, die ihnen ein gesichertes und selbstgestaltetes Leben ermöglichen. Die "Duldung", d.h., die befristete Aussetzung der Abschiebung, reicht nicht  aus.

(EKD, S.6)

Nicht asylberechtigte Flüchtlinge, die Abschiebungsschutz genießen, sollten eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis erhalten, deren Dauer eine sinnvolle Lebensweise und –planung nicht ausschließt.

(Erklärung des Zentralrates des Deutschen Caritasverbandes zur Asylgewährung in der Bundesrepublik Deutschland vom 15.10,1986)

Es ist anzuerkennen, dass - wie in jedem Bereich der Humanität und Solidarität - so auch bei der Aufnahme von Flüchtlingen eine Belastungsgrenze erreicht werden kann. Ihre Feststellung ist eine schwerwiegende sittliche Frage für unser Volk. Bei ihrer Beantwortung sind die Größe der Flüchtlingsnot in der Welt, unser Wohlstand und die Bedrängnis jener armen Staaten zu beachten, die Hunderttausende von Flüchtlingen aufgenommen haben. Angesichts dieser Lage sehen wir nicht, dass für unser Volk insgesamt eine unerträgliche Belastung durch Flüchtlinge zur Zeit gegeben ist. Das sollte bei den Auseinandersetzungen um die gesetzliche Regelung des Asylrechts beachtet werden.

(Deutsche Bischofskonferenz "Unsere Verantwortung für die Flüchtlinge ", 25.9.1985, S. 3)


HIntergrund:

Bundesinnenminister Lothar Zimmermann (CSU) hatte einen Gesetzesentwurf zum Ausländerrecht vorgelegt, der nach Auffassung des Arbeitskreises in der Koalition als nicht konsensfähig eingestuft wurde.

Das politische Ziel von Zimmermann war es, die im Rahmen der Arbeitsmigration erfolgte Einwanderung ( restriktiv) zu akzeptieren, jede weitere Einwanderung aber zu verhindern. Dies richtete sich vor allem gegen die de-facto-Flüchtlinge, deren gesicherter Aufenthalt und Familienzusammenführung, aber auch gegen Arbeitnehmer, die evt. künftig wieder angeworben werden sollten. Für sie war nur noch die Rotation vorgesehen und zwar ohne das Recht mit der Familie zusammenzuleben.