Herbert Leuninger ARCHIV MIGRATION
1979

Informationsdienst
Nachrichten aus dem Bistum Limburg Nr. 53
Limburg, den 13..9.1979

GEGEN AUSWEISUNG VON EG-ANGEHÖRIGEN
Pfr. Herbert Leuninger will in Brüssel für besseren Rechtsschutz plädieren

Auch Italiener können aus der Bundesrepublik ausgewiesen werden! Trotz Freizügigkeit in der Europäischen Gemeinschaft sei ihr aufenthaltsrechtlicher Schutz noch verbesserungsbedürftig.

Darauf will Herbert Leuninger, Referent für Mitbürger anderer Muttersprache im Bischöflichen Ordinariat Limburg , auf einer Informationstagung am 17./18. September in Brüssel hinweisen, zu der er als Experte der katholischen Kirche vom Generalsekretär der Europäischen Gemeinschaft eingeladen wurde. Vor allem müßten die rechtlichen Regelungen in der Bundesrepublik und in der Europäischen Gemeinschaft so gefaßt werden, daß sie der faktischen Einwanderung gerade der zweiten Generation der nichtdeutschen Arbeitnehmer gerecht würden.

Leuninger will hierzu ein kürzlich erlassenes Urteil des Bayrischen. Verwaltungsgerichtes Würzburg vorlegen, das einen 29-jährigen Italiener, der verschiedentlich verurteilt worden war, vor der Ausweisung schützt. Sehr beachtlich findet Leuninger die Urteilsbegründung, in der es heißt, der Betroffene sei im eigentlichen Sinne kein Italiener, der die Gunst des Gastlandes verloren habe, zumal der Kläger nicht nur hier aufgewachsen sei, sondern vor allem durch die entscheidenden 14 Lebensjahre in Deutschland geprägt worden sei. Wenn man nunmehr die "Asozialität" des Klägers rüge, so liege die Ursache hierfür im wesentlichen in den Umständen, die er hier in Deutschland vorgefunden habe.